Die nächste Version des GEG (Gebäudeenergiegesetz) wird in Bezug auf das Verbot von Öl- und Gasheizungen viel diskutiert und der zwischen den Regierungsparteien vereinbarte Kompromiss soll noch vor der Sommerpause final beschlossen werden.
Bei diesen Diskussionen ging nahezu geräuschlos unter, dass die Gebäudeautomation zur Pflicht wird. Dies gilt zwar zunächst nur für das Nichtwohngebäude (NWG) und dort auch nur für den Neubau – aber für die Bereiche der Heizung und Klimatisierung soll es Mindestanforderungen geben.
Dieser „Tipp des Monats“ befasst sich damit, welche konkreten Anforderungen zu erwarten und wie diese zu adressieren sind.
In den aktuellen Entwürfen für das GEG 2024 beziehen sich die Anforderungen auf die DIN V 18599-11. Dort sind Automatisierungsgrade A bis D beschrieben, die wiederum aus der EN 15232 stammen (auch wenn diese dort als „GA-Effizienzklassen“ definiert sind).
Für Neubauvorhaben von Nichtwohngebäuden (NWG) wird mindestens der Automatisierungsgrad B für die Bereiche Heizung und Klimatisierung gefordert. Für NWG-Bestandsgebäude mit großen Heizungs-/Klimaanlagen muss ein solches System bis zum 01. Januar 2025 nachgerüstet werden. Bis dahin entfallen Anforderungen an regelmäßige Inspektionen, wenn ein GA-System mit dem Automatisierungsgrad B oder besser nachgewiesen werden kann.
Die Anforderungen an Nichtwohngebäude sind überschaubar, aber es ergeben sich zwei Konsequenzen.
Zu diesen beiden Punkten verweisen wir auf unsere Informationen zum BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Dort sind die Normen und deren Inhalte beschrieben. Ergänzend steht eine pragmatische Arbeitsdatei zur Verfügung, in der die Anforderungen an die unterschiedlichen Automatisierungsgrade/Effizienzklassen beschrieben sind.
Soweit zum Nichtwohngebäude im neuen GEG. In Bezug auf das Wohngebäude sind keine Pflicht-Anforderungen zu erwarten. Dabei gilt weiterhin, dass ein Wohngebäude mit einem Automatisierungsgrad der Klasse B oder besser einen Bonus bei der Ermittlung des Energieausweises erhält.
Die Version des GEG vom 03. April 2023 (d.h. der Stand, der nun von Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll) ist über die Webseite des Bundeswirtschaftsministerium abrufbar: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/20230331-referentenentwurf-2-geg-novelle.pdf .
Die für die Gebäudeautomation (GA) relevanten Passagen sind die folgenden:
Seitens des IGT unterstützen wir Sie sowohl mit Weiterbildungsangeboten als auch mit konkreter projektspezifischer Begleitung.
In Bezug auf die Weiterbildung bieten wir zum einen eine 4-teilige Web-Seminarreihe als auch einen Lehrgang „Planer und Berater für Smart Building“ (2 x 2 Tage mit Zertifizierung) an.
Die Web-Seminarreihe startet diesen Mittwoch und beginnt mit der Vertiefung der Aspekte von diesem „Tipp des Monats“ wie z.B. die rechtlichen Anforderungen sowie der pragmatische Umgang damit.
Der Lehrgang (Noch freie Plätze: 05./06.05.23 & 16./17.06.23) vermittelt die Kompetenz, die Anforderungen konkreter abzuwägen und die wesentlichen Eckpunkte – wie auch die Protokolle und Schnittstellen – festlegen zu können.
Parallel begleiten wir Sie gerne bei konkreten Projekten. So können wir den Automatisierungsgrad der Gebäudeautomation ermitteln und bestätigen. Ebenso können wir den Umfang von spezifischen Erweiterungen festschreiben und Förderanträge stellen (Förderprogramm BEG über die BAFA oder die KfW).
Interessiert? Kontaktieren Sie uns: Zum Kontaktformular