Zum 01. Januar 2021 wurde von der BAFA das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen. Dieses umfasst auch die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen der Gebäudeautomation.
Für das Wohngebäude werden einige konkrete förderfähige Maßnahmen aufgeführt. Für das Nichtwohngebäude ist grundsätzlich alles förderfähig, was zur Gebäudeautomations-Effizienzklasse „B“ der DIN V 18599 führt. Letztere ist wiederum ein Extrakt der EN 15232.
Einen Überblick über die Aspekte hinsichtlich der Automation sowie eine praktische Arbeitsdatei werden in diesem „Tipp des Monats“ vorgestellt.
Den Nutzen der Gebäudeautomation hat inzwischen auch der Gesetzgeber erkannt und bereits seit dem 01. Mai 2014 in Form der damaligen EnEV 2014 (Energie-Einsparverordnung) vorgegeben, dass die Art des Anlagenbetriebs verstärkt berücksichtigt werden muss. Somit werden seit der EnEV 2014 Fragen zum Automationsgrad des Gebäudes gestellt und haben Einfluss auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs, wie er über den Energieausweis ausgewiesen wird. Zum 01. November 2020 wurde die EnEV in das GEG (Gebäudeenergiegesetz) übergeführt. Die wesentliche Änderung hier war, dass die Erfassung des Automationsgrades nun nicht mehr nur für das Nichtwohngebäude sondern auch für das Wohngebäude gilt.
Die Notwendigkeit zur damaligen EnEV und nun dem GEG ergibt sich durch die EPDB (Energy Performance of Buildings Directive). Diese von der EU beschlossene Richtlinie ist der gesetzliche Rahmen für Vorgaben, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in jeweils nationales Recht umzusetzen sind. In dieser EU-Richtlinie findet man seit 2010 auch Forderungen zu „intelligenten Messsystemen“, „aktiven Steuerungssystemen“ sowie „Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssystemen“. Nun wurde die EPBD im Jahr 2018 novelliert. Wer sich mit dieser Richtlinie befasst, wird über die Intensität der Anforderungen an Gebäudeautomation überrascht sein. Die EPBD 2018 richtet den Fokus explizit auf die Regelung und Steuerung von Anlagen. Standen in den letzten Jahren eher Gebäudehülle und die Wahl bzw. Auslegung von Anlagentechnik im Mittelpunkt, so hat man offensichtlich einen starken Nachholbedarf in Sachen Regelung und
Steuerung erkannt. So erhebt die EPBD eine Reihe von Forderungen an „selbstregulierende Einrichtungen“, „intelligentes Aufladen von Elektrofahrzeugen“, „Digitalisierung des Energiesystems“, „elektronische Überwachung“ oder „vernetzte Gebäude“. Dabei sind die Forderungen der EPBD 2018 noch nicht im aktuellen GEG abgebildet. Hintergrund ist, dass die ersten Entwürfe des GEG entstanden sind, als die EPBD 2018 noch nicht verfügbar war. Weitere Nachschärfungen der Anforderungen im GEG in Bezug auf die Gebäudeautomation, das Monitoring, die Anforderungen an vernetzte Komponenten im Gebäude sind somit in den nächsten wenigen Jahren zu erwarten.
Die Bewertungsgrundlagen für den Energiebedarf kommen inhaltlich aus der Norm DIN V 18599. Schon seit der ersten Version wurden dort die Einflüsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik berücksichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm jedoch um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der Europanorm EN 15232. Diesen Zusammenhang verdeutlicht Abbildung 1.
Solange die erhöhten Anforderungen an die Gebäudeautomation durch die EPBD 2018 noch nicht gesetzlich verbindlich vorgeschrieben sind, hilft nur Freiwilligkeit. Deshalb sind einige Automations-Maßnahmen im erwähnten BEG-Förderprogramm abgedeckt. Wer sich das „Infoblatt zu den förderfähigen Kosten“ ansieht, wird dort in den Abschnitten 2.6 und 2.7 einige wichtige Aussagen hinsichtlich der Gebäudeautomation finden.
Wichtig ist, in Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu unterscheiden.
In Bezug auf Nichtwohngebäude wird in Abschnitt 2.7 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Maßnahmen förderfähig sind, die zur „Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades von mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11“ führen. Anschließend sind einige Beispiele aufgeführt, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.
Was ist nun im Detail diese „Klasse B“ bzw. die ebenso förderwürdige „Klasse A“?
Gemäß Abbildung 1 stammt der Inhalt der DIN V 18599-11 aus der EN 15232. Die Klassen sind dort festgelegt – im Detail werden diese dort als Gebäudeautomation-Effizienzklassen wie folgt definiert:
Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus einer Arbeitsdatei zur EN 15232. Dort ist beispielhaft eine Frage zum Automationsgrad der Beleuchtung dargestellt und es werden unterschiedliche Antwortmöglichkeiten aufgeführt. Zu erkennen ist, dass zum Verständnis und zur Beantwortung kein spezielles Wissen der Gebäudeautomation erforderlich ist. Andere Fragen der EN 15232 richten sich an die Kategorien, Heizung, Kühlung, Lüftung, Verschattung etc. Wer weiß, was Umwälzpumpen, Heizregister oder eine Wärmerückgewinnung ist, wird auch diese Fragen beantworten können.
In der Arbeitsdatei ist ersichtlich, zu welcher GA-Effizienzklasse eine jeweilige Antwort führt – dabei unterteilt in Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG). Besonders hilfreich ist die rechte Spalte „Funktionale Beschreibung“. Die Texte in dieser Spalte stammen nicht aus der Norm, sondern wurden vom „IGT-Institut für Gebäudetechnologie“ im Laufe der Zeit und im Rahmen von vielen Projekten entwickelt. Die dortigen Texte können zu Beginn eines Bauvorhabens als Vorlage für die Beschreibung der Anforderungen bzw. Modernisierungsempfehlung verwendet werden.
Nun beziehen sich die förderfähigen Maßnahmen des Förderprogramms BEG auf die Klassen der DIN V 18599-11 und nicht auf die EN 15232. Ganz wichtig zu wissen ist, dass von der DIN V 18599 nicht alle Fragen der EN 15232 übernommen wurden. Deshalb ist in der Arbeitsdatei gemäß Abbildung 3 die GA-Effizienzklasse genau dann unterstrichen, wenn diese im Wesentlichen von der DIN V 18599 übernommen wurde – und somit im Rahmen des BEG Förderprogramms als „förderwürdig für Nichtwohngebäude“ betrachtet werden kann.
Konkret bedeutet das:
Bitte beachten Sie dabei, dass die Arbeitsdatei auf der EN 15232 beruht. Im Detail sind die Formulierungen in der DIN V 18599 etwas abweichend. Somit ist die erwähnte Datei als Arbeits- und Hilfsmittel zu betrachten. Vor einer konkreten Antragsstellung wird empfohlen, sich auf die exakten Formulierungen der DIN V 18599-11 zu beziehen.
Die Arbeitsdatei steht unter dem folgenden Link zum kostenlosen Download zur Verfügung: Checkliste zum kostenlosen Download (.zip)
In Bezug auf Wohngebäude sind in Abschnitt 2.6 die konkreten förderfähigen Maßnahmen aufgeführt. Alle zuvor ausgeführten Informationen zur DIN V 18599 bzw. der EN 15232 haben in Bezug auf die Förderfähigkeit keinen Einfluss.
Weitere Informationen zum BAFA Förderprogramm „GEB“ erhalten Sie hier:
Überblick über das Förderprogramm (hier klicken)Infoblatt zu den „förderfähigen Kosten“ (hier klicken)
Es setzt sich auch gesetzlich die Erkenntnis durch, dass die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag ganzheitlich energieoptimierten Betrieb eines Gebäudes leistet.
Mit dem BAFA-Förderprogramm „BEG“ steht nun eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Bei Interesse zur Vertiefung/Erweiterung Ihres Wissens im Umfeld von „Smart Buildings“ bieten wir Ihnen folgende Weiterbildung mit neuen Terminen: