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Förderung von energetischen Maßnahmen der Gebäudeautomation
Zum 01. Januar 2021 wurde von der BAFA das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen. Dieses umfasst auch die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen der Gebäudeautomation, aber war zunächst auf Bestandsgebäude beschränkt. Seit dem 01. Juli 2021 sind ergänzend auch Kosten bei Kauf oder Neubaumaßnahmen förderfähig.
Dabei wird in Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschieden und je nach Fördervorhaben ist die BAFA oder die KfW der richtige Ansprechpartner.
Einen Überblick über die Förderprogramme hinsichtlich der Automation sowie eine praktische Arbeitsdatei werden im Folgenden vorgestellt.
BAFA-Förderprogramm ´BEG´(Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Solange die erhöhten Anforderungen an die Gebäudeautomation durch die EPBD 2018 noch nicht gesetzlich verbindlich vorgeschrieben sind, hilft nur Freiwilligkeit. Deshalb sind einige Automations-Maßnahmen im erwähnten BEG-Förderprogramm abgedeckt.
Im Detail ist der förderfähige Umfang im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“, beschrieben. Dort wird in Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschieden.
Dieses Infoblatt ist u.a. auf der Homepage der BAFA verfügbar (in Bezug auf die Gebäudeautomation bitte die Abschnitte 3.5 sowie 3.6 beachten):
Für das Wohngebäude sei auf den Abschnitt 3.5.1 verwiesen. Dort sind einige Maßnahmen des Smart Home beschrieben, die grundsätzlich förderfähig sind. Darunter fallen nicht nur Smarthome-Controller sowie dessen Komponenten zur Raumtemperaturregelung, sondern auch Komponenten zur Automation von Verschattung, Lüftung und Beleuchtung (d.h. auch u.a. Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte, Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren etc.). Ergänzend sind auch die in den Abschnitten 3.5.2 (Systemtechnik), 3.5.3 (Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme), 3.5.4 (Elektroarbeiten) und 3.5.5 (Energiemanagement) beschriebenen Maßnahmen förderfähig.
BEG und das Nichtwohngebäude
In Bezug auf Nichtwohngebäude wird in Abschnitt 3.6 darauf hingewiesen, dass grundsätzlich alle Maßnahmen förderfähig sind, die zur „Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades von mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11“ führen. Anschließend sind einige Beispiele aufgeführt, aber es wird darauf hingewiesen, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.
Was ist nun im Detail diese „Klasse B“ bzw. die ebenso förderwürdige „Klasse A“?
Gemäß Abbildung 1 stammt der Inhalt der DIN V 18599-11 aus der EN 15232. Die Klassen sind dort festgelegt – im Detail werden diese dort als Gebäudeautomation-Effizienzklassen wie folgt definiert:
Klasse A: hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und Technisches Gebäudemanagement (TGM)
Klasse B: erweitertes GA-System und einige spezielle TGM-Funktionen
Klasse C: Standard GA-System
Klasse D: GA-System, das nicht energieeffizient ist
Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus einer Arbeitsdatei zur EN 15232. Dort ist beispielhaft eine Frage zum Automationsgrad der Beleuchtung dargestellt und es werden unterschiedliche Antwortmöglichkeiten aufgeführt. Zu erkennen ist, dass zum Verständnis und zur Beantwortung kein spezielles Wissen der Gebäudeautomation erforderlich ist. Andere Fragen der EN 15232 richten sich an die Kategorien, Heizung, Kühlung, Lüftung, Verschattung etc. Wer weiß, was Umwälzpumpen, Heizregister oder eine Wärmerückgewinnung ist, wird auch diese Fragen beantworten können.
In der Arbeitsdatei ist ersichtlich, zu welcher GA-Effizienzklasse eine jeweilige Antwort führt – dabei unterteilt in Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG). Besonders hilfreich ist die rechte Spalte „Funktionale Beschreibung“. Die Texte in dieser Spalte stammen nicht aus der Norm, sondern wurden vom „IGT-Institut für Gebäudetechnologie“ im Laufe der Zeit und im Rahmen von vielen Projekten entwickelt. Die dortigen Texte können zu Beginn eines Bauvorhabens als Vorlage für die Beschreibung der Anforderungen bzw. Modernisierungsempfehlung verwendet werden.
Nun beziehen sich die förderfähigen Maßnahmen des Förderprogramms BEG auf die Klassen der DIN V 18599-11 und nicht auf die EN 15232. Ganz wichtig zu wissen ist, dass von der DIN V 18599 nicht alle Fragen der EN 15232 übernommen wurden. Deshalb ist in der Arbeitsdatei gemäß Abbildung 3 die GA-Effizienzklasse genau dann unterstrichen, wenn diese im Wesentlichen von der DIN V 18599 übernommen wurde – und somit im Rahmen des BEG Förderprogramms als „förderwürdig für Nichtwohngebäude“ betrachtet werden kann.
Konkret bedeutet das:
Wenn in der Arbeitsdatei die Angabe der GA-Effizienzklasse unterstrichen ist, führt die Maßnahme zu erhöhter Energieeffizienz und die Maßnahme ist BEG-förderfähig
Wenn in der Arbeitsdatei die Angabe der GA-Effizienzklasse nicht unterstrichen ist, führt die Maßnahme zu erhöhter Energieeffizienz und ist somit womöglich trotzdem sinnvoll; in Bezug auf das BEG ist die Maßnahme allerdings nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Arbeitsdatei auf der EN 15232 beruht. Im Detail sind die Formulierungen in der DIN V 18599 etwas abweichend. Somit ist die erwähnte Datei als Arbeits- und Hilfsmittel zu betrachten. Vor einer konkreten Antragsstellung wird empfohlen, sich auf die exakten Formulierungen der DIN V 18599-11 zu beziehen.
Dabei sind für das Nichtwohngebäude auch alle förderfähigen Maßnahmen des Wohngebäudes (Abschnitt 3.5) förderfähig – somit auch Maßnahmen zur Erhöhung von Komfort und Sicherheit!
Übersichtstabelle zu den Förderprogrammen und Projektträgern
Im Detail ergeben sich unterschiedliche Förderprogramme – d.h. je nach Gebäudetyp, Gebäudeart und Förderart. Die folgende Tabelle zeigt eine entsprechende Übersicht zur Orientierung und allgemeine Informationen zum jeweiligen Förderprogramm. Bei Interesse zu weiteren Details, sei auf das jeweilige Förderprogramm verwiesen.
Dabei ist zu beachten, dass bei Antragsstellung die Bestätigung durch einen dena-Energieexperten beigefügt werden muss. Somit sollte im Vorfeld auch ein geeigneter Ansprechpartner eingebunden werden – d.h. ein dena-Energieexperte, der seinen Fokus nicht nur auf der Gebäudehülle und der Anlagentechnik hat, sondern auch in Bezug auf die Gebäudeautomation grundsätzlich aufgeschlossen ist. Seit diesem Jahr ist auch Prof. Dr. Krödel als dena-Energieexperte gelistet und kann Energieberatung für Nichtwohngebäude durchführen. Bei Interesse, vereinbaren Sie Ihren Termin mit Prof. Dr. Krödel über unser Kontaktformular!
Fazit
Es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag zum ganzheitlich energieoptimierten Betrieb eines Gebäudes leistet.
Mit dem Förderprogramm „BEG“ stehen nun unterschiedliche finanzielle Unterstützungen auch für die Gebäudeautomation zur Verfügung.
Vertiefung/Erweiterung des Wissens in unserer Weiterbildung
Weiterbildung mit Prof. Dr. Michael Krödel
Bei Interesse zur Vertiefung/Erweiterung Ihres Wissens im Umfeld von „Smart Buildings“ bieten wir Ihnen unsere Weiterbildungsangebote: