Als Grundlage für die Bewertung der Gebäudeautomation stand lange die EN 15232 zur Verfügung. Diese wird derzeit in die weltweit gültige ISO 52120 überführt. In diesem „Tipp des Monats“ stellen wir die Änderungen und eine angepasste Checkliste vor.
Dem treuen Leser des „Tipp des Monats“ sollte das folgende Bild bekannt vorkommen. Auf der linken Seite sind die gesetzlichen Anforderungen abgebildet: Die EPBD (European Performance of Buildings Directive) in der Version von 2018 legt die europäischen Anforderungen an Gebäude fest, die zum Erlangen einer Verbindlichkeit in nationales Recht zu überführen sind – im Falle von Deutschland dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wie im letzten „Tipp des Monats“ berichtet, soll in Deutschland für Nichtwohngebäude und die Gewerke Heizung und Kühlung der „Automationsgrad B“ Pflicht werden.
Die konkreten fachlichen Anforderungen kommen wiederum aus der EN 15232, die auch als Grundlage für den geplanten „Smart Readiness Indicator (SRI)“ verwendet wird. Ebenso wirkt die EN 15232 über die DIN V 18599-11 auf den Energieausweis sowie im Nichtwohngebäude auf die Förderfähigkeit.
Diese rechts oben abgebildete EN 15232 wird derzeit in die ISO 52120 überführt. Im Detail ist dieser Schritt für die englische Ausgabe bereits erfolgt. Für die deutsche Ausgabe ist die „DIN EN 15232“ noch gültig, da die „DIN EN ISO 52120“ bisher nur im Entwurf vorliegt. Dieser letzte Schritt scheint aber nur noch eine Frage der Zeit zu sein.
Aufgrund der Änderungen haben wir unsere IGT-Checkliste zur Erfassung der „Energieeffizienz durch Gebäudeautomation“ ebenfalls angepasst. Diese ist sowohl als PDF- als auch Excel-Datei kostenlos verfügbar:
IGT-Checkliste als PDF-Datei IGT-Checkliste als Excel-DateiBeide Normen sind sehr ähnlich, aber nicht identisch. Die wesentlichen Änderungen sind die Folgenden (dabei verweisen die Fragen auf die Nummerierung in unserer Checkliste; in dieser ist wiederum ein Bezug zur Fragenummer der Norm enthalten):
Die Fragen 13 und 30 sind nur relevant, wenn im Heiz- oder Kältekreis ein Pufferspeicher vorhanden ist. Somit haben wir bei diesen Fragen in unserer Checkliste die Antwortmöglichkeit „nicht anwendbar“ ergänzt.
In der Checkliste wird darauf verwiesen, dass eine Auswertung über das IGT-Tool „Gebäudeeffizienz-Inspektor“ unter https://gei.igt-institut.de erlaubt. Bitte beachten Sie, dass dieses Tool erst im Juni aktualisiert wird!
Aktuell liegt es noch in der Version 3.0 vor und basiert auf der EN 15232. Der Umstieg auf die ISO 52120 erfolgt in den nächsten wenigen Wochen in Form der Version 4.0. Sobald das erfolgt ist, berichten wir darüber im entsprechenden „Tipp des Monats“. Nutzen Sie somit die Zeit, sich bereits mit der neuen Checkliste vertraut zu machen.
Maßnahmen der Gebäudeautomation sind förderfähig und helfen, den Energieausweis zu verbessern. In beiden Fällen wird nicht die ISO 52120:2021, sondern die DIN V 18599-11:2018 verwendet (siehe Abbildung 1).
In Bezug auf die Förderfähigkeit und dem Einfluss auf den Energieausweis stellt sich somit die Frage, welche Fragen der ISO 52120 auch in der DIN V 18599-11 vorkommen. Dies ist in der PDF-/Excel-Checkliste dadurch gekennzeichnet, dass eine Klassenangabe (A bis D) unterstrichen ist.
Dabei sind unsere Texte an einigen Stellen angepasst, um die Anwendbarkeit zu erhöhen. Auch gibt es kleine Unterschiede in Bezug auf die Effizienzklassen aufgrund des Übergangs der EN 15232 auf die ISO 52120. Unsere Hinweise mit den Unterstreichungen sind als pragmatische Arbeitshilfe zu verstehen. Sofern die exakten Formulierungen/Anforderungen benötigt werden, sollte ein Quervergleich zur Tabelle 3 der DIN V 18599-11:2018 durchgeführt werden.
Seitens des IGT unterstützen wir Sie sowohl mit Weiterbildungsangeboten als auch mit konkreter projektspezifischer Beratung. In Bezug auf die Weiterbildung bieten wir zum einen ein Tagesseminar als auch einen Lehrgang „Planer und Berater für Smart Building“ an. Weitere Informationen finden Sie unter www.igt-institut.de/weiterbildung/.
Parallel begleiten und beraten wir Sie gerne bei konkreten Projekten. So können wir den Automatisierungsgrad der Gebäudeautomation ermitteln und bestätigen. Ebenso können wir den Umfang von spezifischen Erweiterungen festschreiben und Förderanträge stellen (Förderprogramm BEG über die BAFA oder die KfW). https://www.igt-institut.de/beratung/