Bereits zum Beginn von Projekten sind die elementaren Eckpunkte vorzugeben. Das gilt auch bei Baumaßnahmen, in denen später die Gebäudeautomation zum Einsatz kommt.
Konkret: Die wesentlichen Anforderungen sind bereits während der HOAI Leistungsphase 1 festzulegen. Dabei sind die GA-Fachplaner zu dieser Phase meist noch nicht aktiv und somit beginnen die meisten Projekte mit unklaren Anforderungen an das wichtige Gewerk der Automation.
Dabei genügen zu dieser Phase wenige Stichworte, zu denen wir in diesem „Tipp des Monats“ Textvorschläge für die 4 Gebäudeautomations-Effizienzklassen zusammengestellt haben. Diese sind so formuliert, dass sie von den in dieser frühen Phase beteiligten Personen – z.B. Bauherr, Architekt oder Generalplaner – festgelegt werden können.
Zur Festlegung der Anforderungen an die Gebäudeautomation existiert die Norm EN 15232. In dieser Norm ist eine Checkliste enthalten, mit Hilfe derer der Einfluss der Gebäudeautomation auf die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes ermittelt werden kann. Diese unterscheidet in 4 sogenannte Gebäudeautomation-Effizienzklassen:
Diese GA-Effizienzklassen haben eine sehr deutliche Auswirkung auf die Energieeffizienz. Im Vergleich zu einem „Standard-Gebäude“ (d.h. „GA-Effizienzklasse C“) benötigt ein Bürogebäude der „GA-Effizienzklasse B“ 20% weniger thermische Energie und 7% weniger elektrische Energie.
Idealerweise wird zum Projektstart von Bauvorhaben die grundsätzliche Ziel-GA-Effizienzklasse festgelegt. Im Detail ist das aber oft nicht möglich, da je nach Gewerk ein unterschiedlicher Automationsgrad sinnvoller ist. In diesem Fall muss bereits zur HOAI Leistungsphase 1 eine grobe Unterteilung vorgenommen werden.
Dazu haben wir die wesentlichen Anforderungen an die Gebäudeautomation je nach Gewerke unterteilt. Abbildung 1 zeigt den Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Anforderungen und den damit verbundenen GA-Effizienzklassen.
Zur einfacheren Übertragung dieser Texte sind diese zusätzlich noch in einer Excel-Datei aufgeführt: Übersicht hier downloaden (.zip)
Ganz wichtig ist, dass zu jedem Gewerk eine Aussage getroffen werden sollte. D.h. es sollten für jedes Gewerk jeweils die Texte der Klasse A/B, der Klasse C oder der Klasse D als Anforderung übernommen werden. Ganz schlecht – aber leider üblich – ist es, keinerlei Anforderung festzuschreiben und die spätere Entscheidung dem Zufall oder der „Lust und Laune“ von späteren Planern zu überlassen. Das wäre das gleiche, als wenn Sie beim Autohändler ein Auto bestellen würden, ohne die Farbe oder die Leistung festzulegen.
Wie erwähnt, erlaubt die EN 15232 die Bewertung der Gebäudeautomation im Hinblick auf die Energieeffizienz. Dabei kann sogar sehr schnell und einfach das energetische Einsparpotenzial ermittelt werden. Für die vollumfängliche Anwendung der EN 15232 sei auf unseren Tipp des Monats 05/2020 bzw. das darin beschriebene Online-Tool „Gebäudeeffizienz-Inspektor“ verwiesen:
Zum Tipp des Monats 05/2020 Zum Gebäudeeffizienz-Inspektor
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